Elon Musks X Sues Union Regierung wegen mutmaßlicher Zensur und IT -Gesetzsverstöße


'X' hat eine Klage beim Karnataka High Court gegen die indische Regierung eingereicht und in Frage gestellt, was sie als rechtswidrige Inhaltsregulierung und willkürliche Zensur bezeichnete. Bild zur Darstellung

‘X’ hat eine Klage beim Karnataka High Court gegen die indische Regierung eingereicht und in Frage gestellt, was sie als rechtswidrige Inhaltsregulierung und willkürliche Zensur bezeichnete. Bild zur Darstellung | Fotokredit: Reuters

Der Social -Media -Riese ‘X’ (ehemals Twitter), der am Donnerstag (20. März 2025) dem US -Milliardär Elon Musk gehörte, reichte eine Klage beim Karnataka High Court gegen die indische Regierung ein und in Frage, was er als rechtswidrige Inhaltsregulierung und willkürliches Volkszensur bezeichnete.

Es brachte Bedenken hinsichtlich der Interpretation des IT -Gesetzes (IT) durch das Zentrum, insbesondere der Verwendung von Abschnitt 79 Absatz 3) (b), die argumentiert, dass ‘X’ die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs verletzt und den freien Ausdruck online untergräbt.

In der Klage wurde behauptet, die Regierung verwendete den genannten Abschnitt, um einen parallelen inhaltsblockierenden Mechanismus zu erstellen, wobei das in Abschnitt 69A beschriebene strukturierte Rechtsprozess umgeht.

‘X’ behauptete, dieser Ansatz widerspricht dem Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2015 im Fall Shreya Singhal, in dem festgestellt wurde, dass der Inhalt nur durch einen ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren oder die rechtlich definierte Route gemäß Abschnitt 69a blockiert werden kann.

Nach Angaben des Informations- und Rundfunkministeriums (I & B) verpflichtet Abschnitt 79 (3) (b) Online -Plattformen, illegale Inhalte zu entfernen, wenn sie entweder durch eine Gerichtsbeschlusses oder eine staatliche Benachrichtigung angeführt werden.

Wenn eine Plattform innerhalb von 36 Stunden nicht einhält, besteht sie darin, ihren sicheren Hafenschutz gemäß § 79 Abs. 1 zu verlieren und nach verschiedenen Gesetzen zur Rechenschaft zu ziehen, einschließlich des IPC (Indian Pralic Code).

X hat diese Interpretation jedoch bestritten und argumentiert, dass die Bestimmung der staatlichen unabhängigen Befugnis, Inhalte zu blockieren, nicht gewährt.

Stattdessen beschuldigte es die Behörden, das Gesetz missbraucht zu haben, um eine willkürliche Zensur aufzuzwingen, ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren zu befolgen.

Nach § 69A des IT -Gesetzes hat die Regierung die Befugnis, den öffentlichen Zugang zu digitalen Inhalten zu blockieren, wenn sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit, Souveränität oder öffentliche Ordnung angesehen wird. Dieser Prozess wird jedoch durch die Informationstechnologie 2009 (Verfahren und Schutzmaßnahmen für die Blockierung des Zugriffs von Informationen nach öffentlichen) reguliert, die vor dem Treffen von Blockierungen einen strukturierten Überprüfungsprozess erfordern.

‘X’ hat argumentiert, dass die Regierung Abschnitt 79 (3) (b) als Verknüpfung anstatt diesen Verfahren zu befolgen, sodass die Inhalte ohne die erforderliche Prüfung entfernt werden können. Die Plattform sieht dies als einen direkten Verstoß gegen rechtliche Schutzmaßnahmen, um willkürliche Zensur zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der gesetzlichen Herausforderung der Social -Media -Plattform ist die Opposition gegen das Sahyog -Portal der Regierung.

Diese Plattform wurde vom indischen Koordinierungszentrum des indischen Cyber ​​Crime Coordination Center (I4C) erstellt und soll Takedown -Anfragen gemäß Abschnitt 79 (3) (b) optimieren und die direkte Kommunikation zwischen Social -Media -Plattformen und Strafverfolgungsbehörden erleichtern.

‘X’ hat sich jedoch geweigert, einen Mitarbeiter in das Sahyog -Portal zu banden, und behauptet, es fungiere als “Zensur -Tool”, das Plattformen zum Entfernen von Inhalten ohne ordnungsgemäße rechtliche Überprüfung drückt.

In der Klage wird argumentiert, dass dies ein weiterer Versuch der Regierung ist, den Online -Diskurs ohne gerichtliche Aufsicht zu kontrollieren.



Source link