AS Digitale Volkswirtschaften erweitern und Blockchain -Technologie formen die globalen Finanzierung, die Regierungen weltweit treten mit der Klassifizierung, Regulierung und Besteuerung von virtuellen digitalen Vermögenswerten (VDAs) zusammen. Indiens Einkommensteuerrechnung, 2025, führt einen umfassenden rechtlichen Rahmen für VDAs ein, das in Abschnitt 2 (111) definiert ist und die Steuerstruktur des Landes mit globalen Präzedenzfällen ausrichtet. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, wenn man bedenkt, wie große Volkswirtschaften wie Großbritannien, die USA, Singapur, Australien, Neuseeland und die VDAs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sich an VDAs gewandt haben – hauptsächlich als Eigentum oder Wertpapiere.
VDAs als Eigentums- und Kapitalvermögen
Zum ersten Mal in Indien behandelt die Einkommensteuerrechnung 2025 VDAs ausdrücklich als Eigentum (§ 92 (5) (f)) und Kapitalvermögen. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen in Bezug auf Besteuerung, Einhaltung und rechtliche Anerkennung. In der Rechnung werden kategorisch angegeben, dass VDAs, einschließlich Krypto-Vermögenswerten, nicht-makelliden Token (NFTs) und ähnlichen digitalen Vermögenswerten, als Eigentum angesehen werden sollten. Dieser Schritt richtet Indien mit globalen Praktiken aus, bei denen digitale Vermögenswerte entweder als Wertpapiere (wie in den USA) oder als Eigentum (wie in Großbritannien, Australien und Neuseeland) eingestuft werden.
VDAs werden nach Abschnitt 76 Absatz 1 als Kapitalvermögen eingestuft. Dies bedeutet, dass alle Gewinne, die sich aus dem Verkauf, ihrer Übertragung oder ihrem Austausch ergeben, nach Kapitalgewinnbestimmungen besteuert werden, ähnlich wie Immobilien, Aktien und Anleihen. Wenn beispielsweise ein einzelner Bitcoin Bitcoin für 10 £ lakh kauft und es für 20 lakh verkauft, unterliegt der Gewinn von 10 Lakh je nach Haltezeit der Kapitalertragssteuer-entweder kurzfristig oder langfristig. Durch die Behandlung von VDAs als Kapitalvermögen stellt die Regierung sicher, dass Transaktionen den standardmäßigen Grundsätzen der Vermögenssteuer unterliegen und ihren Missbrauch als nicht regulierte Finanzinstrumente verhindern. Diese Klassifizierung ähnelt der britischen Richtlinie, in der HM Revenue & Customs (HMRC) Krypto -Vermögenswerte als Eigentum für Steuerzwecke anerkennt und der Kapitalertragssteuer (CGT) unterliegt.
Ebenso behandelt die Neuseelands Inland Revenue Department auch Krypto -Vermögenswerte als Eigentum, was sie einer Einkommenssteuer auf Geschäfte unterliegt.
In der im Jahr 2022 festgelegten Präzedenzfall steuert die Rechnung eine Steuern von 30% auf die Einkünfte aus VDA -Überweisungen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Kapitalvermögen sind keine Abzüge (außer den Erwerbskosten) zulässig. Dies bedeutet, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit Bergbau, Transaktionsgebühren, Plattformprovisionen und Gasgebühren bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nicht abgezogen werden können. Wenn ein Investor beispielsweise Ethereum für 5 £ lakh kauft und es für 7 Pfund lakh verkauft, wird der Gewinn von 2 Lakh mit einer Flache 30% besteuert – ohne Erleichterung der Transaktionskosten. Diese steuerliche Behandlung ist härter als in den VAE, in denen die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) Unternehmen und Einzelpersonen es ermöglicht, VDAs unter regulierten Bedingungen zu halten und zu handeln, wobei in bestimmten Fällen eine persönliche Einkommenssteuer auf Gewinne auf Gewinne auf Gewinne aufgenommen wird. Ähnlich wie bei früheren Änderungen stellt Abschnitt 393 ein 1% TDS (steuerlich bei der Quelle abgezogen) für Transfers von VDAs fest. Dies gilt auch bei Peer-to-Peer-Transaktionen (P2P) und stellt sicher, dass die Regierung große Krypto-Transaktionen verfolgt. Der Schwellenwert für die Befreiung von TDS beträgt 50.000 GBP für kleine Händler und 10.000 GBP für andere.
Über die Notwendigkeit zu melden
Eine weitere entscheidende Bestimmung ist die Einbeziehung von VDAs in nicht genannte Einkommensbesteuerung und Vermögensgastiervorschriften. In Abschnitt 301 heißt es, dass eine Person, wenn VDA -Beteiligungen in ihren Steueranträgen nicht meldet, als nicht bekannt gegebenes Einkommen eingestuft und entsprechend besteuert werden können. Darüber hinaus ermöglicht § 524 Abs. 1 den Steuerbehörden, VDAs bei Ermittlungen oder Steuerversicherungen zu beschlagnahmen, ähnlich wie bei Steuerhinterziehung, wie Bargeld, Gold oder Immobilien beschlagnahmt werden. Dies entspricht den globalen Durchsetzungstrends. Das britische Oberste Gericht hat entschieden, dass Krypto -Vermögenswerte als Eigentum angesehen werden können, sodass Gerichte sie einfrieren oder in rechtlichen Streitigkeiten beschlagnahmen können. Durch die Behandlung von VDAs als Eigentum für Anfallszwecke stellt Indien sicher, dass Krypto-Assets keine Schatten-Vermögensklasse bleiben, die vor regulatorischer Aufsicht immun ist.
Nach Abschnitt 509 ist alle Einrichtungen, die mit Krypto -Vermögenswerten – einschließlich Börsen, Brieftaschenanbietern und sogar einzelner Händler – zu tun haben, Transaktionen in einem vorgeschriebenen Format melden. Diese Bestimmung ermöglicht die Einhaltung von Plattformen, die Kryptogeschäfte ermöglichen und es schwieriger machen, Geld durch digitale Vermögenswerte zu waschen. Der Gesetzentwurf schreibt auch vor, dass VDAs in jährliche Informationserklärungen (AIS) einbezogen werden, um sicherzustellen, dass alle Krypto -Transaktionen automatisch in den Finanzprofilen der Steuerzahler erfasst werden.
Ein globaler Standard
Indiens Entscheidung, VDAs als Eigentums- und Kapitalvermögen zu behandeln, ist ein Schritt zur Einrichtung auf internationale Rechtsstandards. Die United States SEC klassifiziert viele Krypto -Vermögenswerte als Wertpapiere und stellt sie unter Finanzmarktvorschriften ein. Diese Verschiebung ist entscheidend dafür, dass VDAs in einer legalen Grauzone nicht existieren. Indem Indien sie als Eigentum definieren, erlangt Indien die Fähigkeit, bei Bedarf Krypto -Vermögenswerte zu steuern, zu regulieren und zu beschlagnahmen, wodurch der Missbrauch von illegalen finanziellen Aktivitäten verhindert wird. Es ist jedoch entscheidend zu erkennen, dass trotz der Entwicklungen in der Taxonomie und Besteuerung von VDAs ein klares und umfassendes regulatorisches Rahmenmangel bleibt.
Der derzeitige Rechtsansatz wirkt in Silos und befasst sich mit Taxonomie und Besteuerung, aber es gibt erhebliche Lücken in Bereichen wie Anlegerschutz, Marktregulierung, Durchsetzungsmechanismen und mangelnde Standard -Richtlinien. Die Behandlung von VDAs erstreckt sich weit darüber hinaus – es erfordert einen kohäsiven politischen Rahmen, der finanzielle Vorschriften, Verbraucherrechte und technologische Fortschritte integriert, um ein ausgewogenes und sicheres Ökosystem für digitale Vermögenswerte zu gewährleisten.
Sanhita Chauriha ist Technologieanwältin. Ansichten sind persönlich
Veröffentlicht – 04. März, 2025 08:30 Uhr IST
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